Handels- und Gesellschaftsrecht · Rottweil

Handels- und Gesellschafts­recht für Unternehmer, Geschäftsführer und Gesellschafter

Sie möchten ein Unternehmen gründen, Beteiligungsverhältnisse neu ordnen oder die Nachfolge vorbereiten. Zwischen Gesellschaftern ist ein Konflikt entstanden. Oder Sie benötigen einen Vertrag, der Ihre wirtschaftlichen Interessen verlässlich absichert.

Wir klären mit Ihnen die Ausgangslage, bestimmen das angestrebte Ziel und entwickeln eine rechtlich und wirtschaftlich tragfähige Lösung.

Juristisch präzise. Strategisch vorausschauend. Persönlich engagiert.

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Gesellschaften

Gesellschaften gründen und gestalten

Eine Gesellschaft braucht klare Regeln. Das gilt bei der Gründung ebenso wie bei Veränderungen im Gesellschafterkreis, neuen Beteiligungen oder der Übergabe an die nächste Generation.

Wir entwerfen Vereinbarungen, die zu Ihrem Unternehmen und den Interessen der Beteiligten passen. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die aktuelle Situation. Auch Entscheidungswege, unterschiedliche Mehrheiten und mögliche spätere Konflikte müssen von Anfang an mitgedacht werden.

Typische Anliegen

  • Wahl der Gesellschaftsform
  • Gründung und Umwandlung von Gesellschaften
  • Gesellschaftsverträge und Gesellschaftervereinbarungen
  • Beteiligungsverhältnisse und Stimmrechte
  • Geschäftsführung und Vertretung
  • Beschlussfassung und Mehrheitsverhältnisse
  • Aufnahme neuer Gesellschafter
  • Unternehmensnachfolge
Gesellschaftsrechtliches Anliegen besprechen
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Gesellschafterstreit

Konflikte zwischen Gesellschaftern lösen

Ein Gesellschafterstreit belastet nicht nur die Beteiligten. Er kann Entscheidungen blockieren und den Bestand des Unternehmens gefährden. Dann kommt es darauf an, die eigene Position zu sichern und zugleich die wirtschaftlichen Folgen jeder Maßnahme im Blick zu behalten.

Wir analysieren Gesellschaftsvertrag, Beteiligungsverhältnisse und bisherige Beschlüsse. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine Strategie für Verhandlungen, Gesellschafterversammlungen und gerichtliche Verfahren. Wo eine einvernehmliche Trennung möglich ist, gestalten wir eine tragbare und nachhaltige Lösung.

Typische Anliegen

  • Streit über Geschäftsführung und Unternehmensausrichtung
  • Informations- und Kontrollrechte
  • Gesellschafterbeschlüsse und Beschlussmängel
  • Ausschluss oder Ausscheiden eines Gesellschafters
  • Einziehung und Übertragung von Geschäftsanteilen
  • Abfindung ausscheidender Gesellschafter
  • Wettbewerbsverstöße und Pflichtverletzungen
  • Auflösung festgefahrener Beteiligungsverhältnisse
Konflikt zwischen Gesellschaftern besprechen
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Geschäftsleitung

Geschäftsführer und Vorstände

Organstellung und Dienstvertrag folgen unterschiedlichen Regeln. Bestellung und Abberufung als Geschäftsführer oder Vorstand sowie Abschluss und Beendigung des Dienstverhältnisses müssen deshalb gesondert geregelt und aufeinander abgestimmt werden.

Wir gestalten und prüfen Geschäftsführerdienstverträge und Vorstandsdienstverträge. Bei Konflikten klären wir die rechtliche Position, die wirtschaftlichen Folgen und die Möglichkeiten einer geordneten Trennung.

Typische Anliegen

  • Geschäftsführerdienstverträge und Vorstandsdienstverträge
  • Bestellung, Abberufung und Amtsniederlegung
  • Aufgaben, Zuständigkeiten und Vertretungsbefugnisse
  • Vergütung, Tantieme und betriebliche Altersversorgung
  • Wettbewerbsverbote
  • Haftung gegenüber der Gesellschaft
  • Kündigung und Aufhebungsvereinbarung
  • Entlastung und Ausgleichsregelungen

Arbeitsverträge und sonstige Arbeitsverhältnisse bearbeiten wir im Arbeitsrecht.

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Verträge

Verträge im Geschäftsverkehr

Gute Verträge sind zugleich Prozessbeschreibung und antizipierte Konfliktregelung. Sie schaffen Klarheit über Leistungen, Gegenleistungen und Verantwortlichkeiten. Sie verteilen Risiken, regeln Veränderungen und legen fest, was bei Leistungsstörungen oder einer Beendigung der Zusammenarbeit geschieht.

Wir gestalten und prüfen Verträge mit Blick auf Ihr Geschäftsmodell, Ihre Verhandlungsposition und die praktische Durchführung. Bei Vertragskonflikten prüfen wir Ansprüche und entwickeln den passenden Weg für Verhandlung oder gerichtliche Durchsetzung.

Typische Anliegen

  • Liefer- und Bezugsverträge
  • Dienstleistungs- und Werkverträge
  • Kooperationsvereinbarungen
  • Rahmenverträge
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Haftungs- und Gewährleistungsregelungen
  • Kündigungs- und Beendigungsregelungen
  • Durchsetzung und Abwehr vertraglicher Ansprüche
Unternehmerischen Vertrag besprechen
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Handel und Vertrieb

Handel und Vertrieb

Vertriebsverträge sollen den Absatz fördern und zugleich die Interessen der Beteiligten klar abgrenzen. Unklarheiten bei der Gebietsaufteilung, bei Zuständigkeiten, Provisionsregelungen und Kündigungsfolgen führen regelmäßig zu Konflikten.

Wir unterstützen Sie beim Aufbau und bei der Anpassung von Vertriebsstrukturen. Bestehende Auseinandersetzungen bearbeiten wir mit Blick auf die laufende Geschäftsbeziehung und die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung.

Typische Anliegen

  • Handelsvertreterverträge
  • Vertragshändler- und Vertriebsverträge
  • Gebiets- und Kundenschutz
  • Provisionen und Abrechnungen
  • Wettbewerbsverbote
  • Kündigung von Vertriebsverträgen
  • Handelsvertreterausgleich (§89b HGB)
  • Streit über offene Ansprüche
Vertriebsrechtliches Anliegen besprechen
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Veränderung

Unternehmen in Veränderung

Neue Gesellschafter, eine geplante Nachfolge, der Kauf oder Verkauf von Beteiligungen und eine Neuordnung der Unternehmensstruktur verlangen klare Vereinbarungen. Wir zeigen Ihnen den Weg durch die komplizierten rechtlichen Bestimmungen und sorgen dafür, dass Ihre Interessen im Verhältnis zu anderen Beteiligten gewahrt bleiben.

Bei der Gestaltung eines Gesellschaftsvertrages muss immer das Erbrecht mitbedacht werden. Gesellschaftsrecht und Erbrecht laufen teilweise auseinander. Der Erbe folgt nicht automatisch dem als Gesellschafter wegfallenden Erblasser nach – und soll es vielleicht auch gar nicht. Das muss geregelt werden.

Gerät das Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten, müssen Geschäftsleitung und Gesellschafter darauf achten, nicht selbst in Haftungsrisiken zu geraten oder sich sogar strafbar zu machen. Diese Fragen bearbeiten wir im Insolvenzrecht.

Rechtsanwalt Christoph Tschirdewahn

Ihr Ansprechpartner im Handels- und Gesellschaftsrecht

Rechtsanwalt Christoph Tschirdewahn

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Christoph Tschirdewahn unterstützt Unternehmer, Geschäftsführer und Gesellschafter bei der Gestaltung ihrer rechtlichen Beziehungen und bei wirtschaftlichen Konflikten. Seine Arbeit verbindet gesellschaftsrechtliche Strukturen mit Vertragsrecht, Arbeitsrecht und den wirtschaftlichen Zielen des Unternehmens.

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Kontakt

Sprechen Sie mit uns

Schildern Sie uns kurz, worum es geht und welches Ergebnis Sie erreichen möchten. Teilen Sie uns bitte mit, wenn bereits eine Gesellschafterversammlung, eine Vertragsfrist oder ein anderer Termin ansteht.

Für eine erste Einschätzung benötigen wir die maßgeblichen Verträge, Beschlüsse und die bisherige Korrespondenz. Bei einem Gesellschafterstreit sollten Sie uns außerdem die Beteiligungsverhältnisse und den aktuellen Stand des Konflikts mitteilen.